Kommunale Integrierte Sozialplanung im Sozialdezernat
Demografischer, sozioökonomischer und gesellschaftlicher Wandel fordert Kommunen und Träger sozialer Dienstleistungen neu heraus. Der Bedarf an koordinierter Planung sowie an ämter- und fachübergreifendem Handeln zwischen den Akteurinnen und Akteuren der kommunalen Sozialpolitik wird zunehmend deutlich. Die integrierte Sozialplanung steuert und wirkt darauf hin, dass alle erforderlichen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen um soziale Leistungen auch in Anspruch nehmen zu können.
Am 15. Dezember 2022 hat der Kreistag die Agenda „Kommunale Integrierte Sozialplanung des Landkreises Esslingen“ (559,9 KB) beschlossen.
Die Handlungsfelder sind
Familie und Jugend, außerschulische Bildung
Der Landkreis ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe, ihm obliegt die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung (§79, SGB VIII). Diese beinhaltet u. a., dass erforderliche und geeignete Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen und deren Qualitätsentwicklung. Themen aus den Feldern der Kindertagesbetreuung, der Erzieherischen Hilfen und Beratung, der Kinder- und Jugendarbeit u. a. werden bearbeitet und weiterentwickelt. Zunehmend sind im Bereich der Jugendhilfe übergreifende, integrierte Planungsprozesse erforderlich, um künftige Herausforderungen passend aufzugreifen. Insbesondere wird in den nächsten Jahren die Umsetzung des neuen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) im Fokus stehen. Die Jugendhilfeplanung ist Teil der integrierten Sozialplanung, sie findet im Zusammenwirken verschiedener Fachkräfte und Beteiligten statt.
Rehabilitation und Teilhabe
Der Landkreis ist Kostenträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Er ist nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Berechtigten die ihnen zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhalten sowie die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet eine umfassende Planungs- und Steuerungsverantwortung. Gesetzliche Grundlage ist insbesondere das Sozialgesetzbuch Teil IX mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Bildung sowie zur sozialen Teilhabe. Zur kommunalen Daseinsvorsorge gehört außerdem die Vorhaltung verschiedener Fachdienste und Beratungsstellen. Die Planungs- und Steuerungsverantwortung als Teil der integrierten Sozialplanung ist der Behindertenhilfe- und Psychiatrieplanung im Amt für besondere Hilfen zugeordnet.
Soziale Sicherung und Sozialhilfe
Die Aufgabe der Sozialhilfe ist es, Menschen in individuellen Notlagen ein menschenwürdiges Dasein im Rahmen eines Existenzminimums zu sichern. Dabei geht es nicht nur um eine finanzielle Grundsicherung, sondern auch darum, welche Lebensbedingungen in einer Region als menschenwürdig angesehen werden. Neben finanziellen Hilfen oder Sachleistungen sind auch persönliche Hilfen wie Beratung und Begleitung Leistungen der Sozialhilfe. Zentrales Ziel ist, die Selbsthilfekräfte zu stärken. Sie soll Menschen in die Lage versetzen, ihr Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten. Die gesetzlichen Grundlagen der Leistungen sind im SGB II, SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.
Eine besondere Herausforderung in diesem Handlungsfeld liegt darin, dass die Beseitigung existentieller Notlagen eine gemeinsame gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und mehrere Bedarfslagen tangieren, so dass die Leistungen überwiegend koordiniert bzw. rechtskreisübergreifend gestaltet werden müssen.
- Leistungen der Sozialhilfe
- Hilfen bei häuslicher Gewalt
Alter und Pflege
Durch die demographische Entwicklung wird es in Zukunft eine steigende Anzahl älterer und somit eine steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen geben. Der § 71 SGB XII formuliert Ziele für die kommunale Altenhilfe: „Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken“. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden gibt der Landkreis Esslingen seit 1970 Altenhilfeplanungen heraus und gestaltet das Hilfesystem aktiv mit. Die aktuelle „integrierte Sozialplanung Lebenswelten älterer Menschen“ ist im Dezember 2020 erschienen und formuliert zahlreiche Handlungsempfehlungen für ein gutes Älterwerden im Landkreis Esslingen.
Migration und Integration
Die Aufgaben umfassen die Bereiche der Flüchtlingsaufnahme und Leistungsgewährung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg sowie der Integrationsplanung als dauerhaft angelegten gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozess zur gleichberechtigten Teilhabe. Der seit 2017 bestehende Integrationsplan und seine Fortschreibung sind ein Teil der integrierten Sozialplanung. Im Fokus stehen Menschen mit Migrationsbiographie und die Zugänge zu den kommunalen Regelstrukturen, zudem werden Angebote systematisch überprüft und weiterentwickelt. Integration ist nicht nur das Handlungsfeld, sondern auch das Querschnittsziel der Kommunalen Integrierten Sozialplanung und wird auch als solches handlungsfeldübergreifend berücksichtigt. Eine besondere Herausforderung der kommenden Jahre wird sein, den Migrationsgeschehnissen sowie bereits bestehender Bedarfe durch passende Integrationsmaßnahmen zu begegnen. Die Umsetzung des Integrationsplanes bleibt dabei als übergreifendes Leitziel.
Sozialberichterstattung
- Sozialbericht 2022 (3,729 MB)
- Sozialbericht 2021 (1,087 MB)