Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Kreisbehindertenbeauftragter)
Unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
Er ist Ansprechpartner und Anlaufstelle für:
- Personen mit Behinderungen und deren Angehörige
- Organisationen und Verbände der Behindertenhilfe
- die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis
Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind:
- die Vertretung der Interessen aller Personen mit Behinderungen als Ombudsperson
- Koordination der Behindertenbeauftragten bei den kreisangehörigen Gemeinden
- der Austausch von Informationen mit Verbänden, Institutionen, Organisationen und den Behindertenselbsthilfegruppen
- Sicherstellung der Umsetzung des Bundes- und Landesbehindertengleichstellungsgesetzes
- die Beratung des Landkreises in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und die Zusammenarbeit mit der Verwaltung
Nicht zuständig ist der Behindertenbeauftragte für Fragen zum Behindertenausweis. Für diese Fragen klicken Sie bitte hier
Hier finden Sie die Informationen zur Funktion Behindertenbeauftragung in "leichter Sprache"
- Tätigkeitsbericht 2020 (2,711 MB)
- Tätigkeitsbericht 2019 (4,803 MB)
- Tätigkeitsbericht 2018 (3,914 MB)