Ersatzführerschein (Verlust, Namensänderung)
Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle zu stellen und zu unterschreiben.
Antragsformular (261,9 KB)
Hinweis:
„Die Zahlung der Gebühren kann direkt bei Antragstellung sowohl bei der Hauptstelle in Plochingen, als auch bei allen Außenstellen vorgenommen werden.
Alternativ können Sie den Antrag auch über die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes einreichen, bei welcher die Antragsformulare ebenfalls vorliegen. In diesen Fällen müssen die Gebühren bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen eingezahlt werden.
Antragsformulare liegen in Ihrer Gemeinde vor.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm,
im Hochformat, ohne Rand - Karteikartenabschrift Ist Ihr Führerschein nicht vom Landratsamt Esslingen erteilt worden, so veranlassen Sie bitte die Zusendung einer Karteikartenabschrift von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass die Karteikartenabschrift direkt an das Landratsamt Esslingen - bzw. an die für Sie günstige Außenstelle - übersandt wird.
- Gebühren
- Bei Verlust: 41,40 €, mit Erteilung eines vorläufigen Fahrausweises zusätzlich 10,00 €: insgesamt 51,40 €
- Bei Namensänderung (Inhaber Scheckkartenführerschein): 10,00 € (Hinweis: der vorläufige Fahrausweis ist nur im Inland gültig)