Barrierefreiheitserklärung
Das Landratsamt Esslingen möchte die Informationen auf seinen Internetseiten soweit als möglich barrierefrei und für alle Menschen leicht zugänglich zu gestalten.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit noch nicht barrierefrei sind z. B. unsere Formulare und Broschüren. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Formularen/Broschüren nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.
Zudem haben wir noch keine Videos in Gebärdensprache.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.02.2022 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.09.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Ihnen etwas auffällt, das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, können Sie uns dies gerne mitteilen. Benutzen Sie dafür das folgende Formular.
Alternativ können Sie sich auch telefonisch bei unserem Behindertenbeauftragten unter 0711 3902-42049 melden.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite(n) nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Schriftgrößen
Über folgende Funktionen können Sie die Schriftgröße der Seite verändern:
- im Internet Explorer: Ansicht - Schriftgrad
- im Netscape, Mozilla oder Firefox: Strg und +(plus) oder -(minus) Taste gleichzeitig drücken
- im Opera: Ansicht - Zoomfaktor
PDF-Dateien
Bitte beachten Sie:
Um PDF-Dateien zu sehen, benötigen Sie einen PDF-Betrachter, wie beispielsweise den Adobe Reader, eine Erweiterung Ihres Browsers, den Sie kostenlos hier herunterladen können.
PDF-Formulare
Mit dem Adobe Reader können Sie die Formulare direkt am Bildschirm ausfüllen und anschliessend ausdrucken. Falls dies nicht funktioniert, können Sie die Formulare ausdrucken und von Hand ausfüllen. Alle Anträge und Formulare müssen vollständig ausgefüllt in einfacher Ausfertigung eingereicht werden!
Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.