Aktionsprogramm für Demokratie und Toleranz
Der Landkreisverwaltung war und ist das Thema der Extremismusprävention und Demokratieförderung schon immer ein wichtiges Anliegen. Der Sozialausschuss hat deshalb am 26.11.2021 ein Aktionsprogramm vorberaten, das anschließend vom Kreistag am 16.12.2021 verabschiedet wurde (siehe Vorlage 144/2021) (262,6 KB)
75 Jahre Grundgesetz
Grundgesetz leben - Stimmen aus dem Landkreis Esslingen
Das Aktionsprogramm
Die Inhalte des Aktionsprogrammes sowie die strategischen Leitlinien wurden im Jahr 2021 durch den sogenannten Begleitausschuss erarbeitet. Dabei ist ein ganzheitliches, handlungsorientiertes Strategiepapier entstanden, das anschlussfähig an bereits bestehende Strukturen und Aktivitäten vor Ort ist.
Folgende vier Handlungsfelder bilden die Schwerpunkte des Aktionsprogrammes:
- Zivilgesellschaftliches Engagement
- Medien und Internet
- Politische Bildung und Demokratieförderung
- Vielfalt und Internationales
Das Aktionsprogramm zum Download (244,5 KB)
Der Begleitausschuss
Der Begleitausschuss als zentrales Steuerungsgremium setzt sich aus verschiedenen Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, aus Politik und Verwaltung zusammen und bildet so ein breites Spektrum an Expertise und Erfahrung zu den einzelnen Schwerpunkten des Aktionsprogrammes ab. Dieses Bündnis soll die Bedeutung von gesellschaftlichem Zusammenhalt und einem verstärkten Engagement für demokratische Grundwerte im Landkreis unterstreichen. Der Begleitausschuss tagt in der Regel zwei Mal jährlich.
Das Bundesprogramm "Demokratie leben!"
Die Umsetzung des Aktionsprogrammes ab dem Jahr 2022 erfolgt durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Insgesamt wird der Landkreis bis zum Ende des Jahres 2024 jeweils mit Summe von 125.000 Euro jährlich gefördert.
Damit sollen Projekte, Maßnahmen und Initiativen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention im Landkreis unterstützt und finanziert werden. Dies geschieht mittels einer Ausschreibung für interessierte Organisationen, Vereine oder Träger.
Projektideen können in Bezug auf die Handlungsfelder des Aktionsprogramms mittels Antragstellung und Auswahlverfahren verwirklicht werden. Über mögliche Förderungen entscheidet der Begleitausschuss des Aktionsprogrammes. Über Projekte für Jugendliche und junge Menschen entscheidet der Initiativkreis für Jugendbeteiligung/JES – „Jugend engagiert sich“ im Landkreis Esslingen.
Antragstellung
Antragsberechtigt für Förderungen aus dem Bundesprogramm sind nichtstaatliche, gemeinnützige Organisationen. Die Ausschreibungen erfolgen in der Regel zwei Mal jährlich. Weitere Informationen sind dem Leitfaden zur Antragstellung unter Downloads zu entnehmen.
2024
Für die Förderung aus dem sogenannten Aktions- und Initiativfonds stehen dem Landkreis für das Jahr 2024 insgesamt 76.389 € und aus dem Jugendfonds 22.500 € zur Verfügung.
Die erste Ausschreibung für das Jahr 2024 wurde am 04.03.2024 beendet. Zahlreiche Projektanträge sind bei der Fachstelle für Demokratie und Toleranz eingegangen. Die Mittel im Aktions- und Initiativfonds sind für dieses Jahr bereits aufgebraucht.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Interessierte rechts unter Downloads.
Denken Sie bei Ihrer Antragstellung bitte an das obligatorische Beratungsgespräch mit der Fachstelle.