Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Aufgabe des Landkreises als öffentlicher Träger der Jugendhilfe (§ 80 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz). Ihre Aufgabe ist es, Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern zu schaffen, die sie in ihrer Lebensführung und Lebensbewältigung unterstützen. Mehr....
1. Bestandserhebungen und Bedarfsermittlungen
- IBÖ - Integrierte Berichterstattung auf örtlicher Ebene (Daten zur Bevölkerungs-, Sozial-, Hilfe- und Angebotsstruktur der Jugendhilfe. Materialien
- Demografische Entwicklung. Materialien
- Durchführung und Auswertung von statistischen Erhebungen und Transfer
- Konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote der Kinder- u. Jugendhilfe
- Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sowie Angebotsvernetzung
2. Konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
3. Qualitätsentwicklung und Initiierung neuer Formen der Kooperationen
4. Planungsbereiche
- Kindertagesbetreuung/Kindertagespflege
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- Erzieherische Hilfen
- Schule und Jugendhilfe
5. Durchführung von Projekten, Fachveranstaltungen und Inhouse-Seminaren
6. Unterstützung der Leitungsebene im Sozialdezernat und der politischen Gremien bei der Planung und Strategieentwicklung
7. Fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Imagekampagne "Das Jugendamt", Kinder- u. Jugendhilfetag)
8. Gremien:
Kreisarbeitsgemeinschaften (KAG Erzieherische Hilfe)
Fachgremien zu den jeweiligen Planungsbereichen
(z. B. im Bereich Erzieherische Hilfen: Steuerungsplenum Erziehungshilfestationen, Qualitätszirkel Heimerziehung; z.B. im Bereich Schulsozialarbeit: Arbeitskreis Träger der Schulsozialarbeit, AG Konzeption u. a.)
KVJS-Fachaustausch und Kooperationen (AK Demographie, AK Landesweite Berichterstattung Erzieherische Hilfen, IBÖ-Arbeitskreis, Landesweite Jugendhilfeplanertreffen) u. a.