Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Schülerbeförderung

Das Amt ist umgezogen! Bitte beachten Sie unsere neue Besucheradresse: Das ES, Fleischmannstr. 4 in 73728 Esslingen.

Aufgabenträgerschaft nach dem ÖPNV-Gesetz

Der Landkreis Esslingen hat als Aufgabenträger nach dem ÖPNV-Gesetz die Zuständigkeit für den Busverkehr, die Stadtbahn und die nicht regional bedeutsamen Schienenverkehre (Tälesbahn). Die Aufgabenträgerschaft für die S-Bahn liegt beim Verband Region Stuttgart (VRS) und für den Regionalzugverkehr beim Land Baden-Württemberg bzw. der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg.

Zusammen mit den Landkreisen Böblingen, Göppingen, Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis sowie der Landeshauptstadt Stuttgart bildet der Landkreis Esslingen das Verbundgebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS). Im Verbundgebiet des VVS gibt es ein gemeinsames Tarifsystem für Zug, Stadtbahn und den Busverkehr, sodass für die Benutzung dieser Verkehrsmittel nur ein Fahrschein benötigt wird.

Logos der Verbundlandkreise und des VVS

Nahverkehrsplanung

Der Landkreis Esslingen ist nach § 11 des ÖPNV-Gesetzes als Aufgabenträger für den Busverkehr im Landkreis dazu verpflichtet, im Sinne der Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Dieser stellt die öffentlichen Verkehrsinteressen und Bedürfnisse dar und bildet den Rahmen für die künftige Entwicklung des ÖPNV im Landkreis.

Der Nahverkehrsplan für den Landkreis Esslingen wurde im November 1999 vom Kreistag beschlossen und am 09. Oktober 2008 mit der Verabschiedung im Kreistag erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung wurde im Laufe des Jahres 2014 mit den Kommunen, Busunternehmen und Kreisgremien diskutiert, beraten und schließlich am 11. Dezember 2014 verabschiedet. Zwischenzeitlich wurde der Nahverkehrsplan bereits zweimal teilfortgeschrieben. Die Fortschreibungen bestätigen den hohen Standard des ÖPNV im Landkreis und formulieren als vorrangiges Ziel, das gute Verkehrsangebot zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans am 23. Januar 2020 wurden den KreisrätInnen die wesentlichen Inhalte des neuen Nahverkehrsplans sowie das Fortschreibungsverfahren vorgestellt. Dort geäußerte Wünsche und Anregungen wurden geprüft und, sofern diese in den Nahverkehrsplan gehörten, berücksichtigt. Schließlich hat der Kreistag die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans am 16. Dezember 2021 beschlossen.

Unter dem folgenden Link ist die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans abrufbar: 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Esslingen (99,594 MB)

Vergabeverfahren im Linienbusverkehr

Aufgrund des vorgegebenen rechtlichen Rahmens der EU-Verordnung 1370/2007 dürfen Verkehrsleistungen im Linienbusverkehr nur noch im Rahmen wettbewerblicher Vergabeverfahren vergeben werden, auf die sich grundsätzlich jedes Verkehrsunternehmen bewerben kann. Die Umsetzung dieser Verordnung hatte bis Ende des Jahres 2019 zu erfolgen. Hierzu wurden die Verkehrsleistungen im Landkreisgebiet im Rahmen der letzten Fortschreibung des Nahverkehrsplans in die folgenden 12 Linienbündel aufgeteilt und inzwischen alle an die in der Tabelle dargestellten Verkehrsunternehmen vergeben.

Linienbündel Verkehrsraum Zuständiges Verkehrsunternehmen Startzeitpunkt
1 Filder West Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH 01.12.2018
2 Esslingen a.N. Städtischer Verkehrsbetrieb Esslingen 01.07.2018
3 Schurwald Schlienz-Tours GmbH & Co. KG 01.01.2019
4 Filder Ost GR Omnibus GmbH 01.01.2017
5 Plochingen Fischle Regionalverkehr Stuttgart GmbH & Co. KG 01.01.2024
6 Wendlingen Omnibusverkehr Kirchheim GmbH 01.07.2017
7 Kirchheim u.T. Schlienz-Tours GmbH & Co. KG 01.01.2019
8 Albtrauf Württembergische Bus-Gesellschaft mbH 01.01.2017
9 Nürtingen Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH 01.09.2023
10 Neckartenzlingen Haussmann & Bauer Omnibusverkehr GmbH & Co. KG 01.12.2019
11 Aichtal Schlienz-Tours GmbH & Co. KG 01.04.2024
12 Neuffen Württembergische Bus-Gesellschaft mbH 01.09.2023

Deutschland-Ticket bei Führerscheinrückgabe für Seniorinnen und Senioren

Seniorin mit Hund auf dem Arm

Der Landkreis Esslingen und der VVS übernehmen die Kosten des Deutschland-Tickets für ein Jahr. Im zweiten Jahr geht es in ein reguläres, kostenpflichtiges Abo über, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.

Teilnahmebedingungen

Sie sind an der Aktion "Deutschland-Ticket bei Führerscheinrückgabe für Seniorinnen und Senioren" teilnahmeberechtigt, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Esslingen haben,

  • ab einem Alter von 65 Jahren oder
  • ab einem Alter von 60 Jahren, sofern Sie Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Ruhegehalt aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk beziehen.

Hinweise

  • Bitte beachten Sie, dass mit der Abgabe des Führerscheins die Fahrerlaubnis für alle Fahrzeugklassen erlischt! Auf Wunsch können Sie jedoch den entwerteten Führerschein behalten.
  • Anträge für ein kostenloses Deutschland-Ticket für Seniorinnen und Senioren können bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Esslingen gestellt werden. Reichen Sie die vollständigen Unterlagen bis zum 10. Tag eines Monats beim Landkreis ein, so erhalten Sie bereits zum darauffolgenden Monat Ihr Deutschland-Ticket.
  • Teilnahmeberechtigt sind sowohl VVS-Bestandskundinnen und Bestandskunden, als auch VVS-Neukundinnen und Neukunden.
  • Die Möglichkeit, bei der Führerscheinrückgabe anstatt eines VVS-SeniorenJahresTickets ein Deutschland-Ticket zu erhalten, besteht im Landkreis Esslingen seit dem 01.02.2024. Der Umtausch eines vor dem 01.02.2024 beantragten VVS-SeniorenJahresTickets in ein Deutschland-Ticket ist nicht möglich.

Der Weg zu Ihrem Deutschland-Ticket

  1. Füllen Sie den Abo-Bestellschein für ein Deutschland-Ticket für Seniorinnen und Senioren und die Verzichtserklärung für die Fahrerlaubnis vollständig aus. Alle notwendigen Informationen und Formulare finden Sie weiter unten.
  2. Bringen Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen (Bestellschein, Verzichtserklärung, gültigen Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person, Rentenausweis, Lichtbild -nur für Neukundinnen und Neukunden; es ist kein biometrisches Lichtbild notwendig- sowie den Original-Führerschein) persönlich bei uns in der Führerscheinstelle im Landratsamt Esslingen (Am Aussichtsturm 7, 73207 Plochingen) vorbei. Sofern es Ihnen nicht möglich ist, die Unterlagen persönlich einzureichen, kann dies von einer dritten Person mittels einer schriftlichen Vollmacht mit gültigem Ausweis und unter Vorlage der oben aufgeführten Unterlagen erledigt werden. Bevollmächtigte Personen müssen sowohl ihren eigenen Personalausweis als auch den der antragstellenden Person vorlegen.
  3. Das Landratsamt prüft Ihre Unterlagen und leitet, sofern diese vollständig vorliegen, den Bestellschein an das Abo-Center der Bahn weiter.
  4. Sie erhalten per Post Ihre polygoCard.

Informationen und Formulare für die Beantragung des kostenlosen Deutschland-Tickets

Rad- und Wanderbusse im Landkreis Esslingen

Radwanderbus mit Fahrradanhänger

Die Rad- und Wanderbusse bringen die Fahrgäste an Sonn- und Feiertagen (teilweise auch an Samstagen) zu den schönsten Zielen im Landkreis. Bei Bedarf können bis zu 20 Fahrräder kostenlos auf einem Fahrradanhänger mitgenommen werden. Auf folgenden Linien betreibt der Landkreis Esslingen Rad- und Wanderbusse:

Linie 170 RadWanderBus Reußenstein Kirchheim u.T. - Weilheim - Wiesensteig - Reußenstein
Linie 176.1 RadWanderBus Schopflocher Alb Kirchheim u.T. - Bissingen - Schopfloch
Linie 177.1 RadWanderBus Schwäbische Alb Oberlenningen - Schopfloch - Laichingen
Linie 191 RadWanderBus Blaue Mauer Owen - Beuren - Hohenneuffen - Neuffen
Deckblatt zum Flyer Rad-Wanderbusse

Weitere Informationen zu den Radwanderbuslinien und zu Sehenswürdigkeiten auf dem Streckenverlauf finden Sie in unserem Flyer. Zum Öffnen des Flyers klicken Sie diesen einfach an.

Schülerbeförderung

Der Landkreis erstattet die notwendigen Schülerbeförderungskosten auf Grundlage der vom Kreistag beschlossenen Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS).

Nachfolgend sind in Kurzform die wesentlichen Regelungen der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Esslingen dargestellt, beispielsweise

  • der Vorrang der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs vor der Beförderung mit einem gesondert eingerichteten Schülerfahrzeug oder einem Privat-Pkw
  • Der Landkreis Esslingen ist zuständig für die Genehmigung und Kostenerstattung von besonderen Schülerbeförderungen, die auf Veranlassung des Schulträgers der Schule durchgeführt werden.
  • die zumutbare Wartezeit bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerfahrzeugen. Diese beträgt in der Regel 45 Minuten. D.h. die Ankunft oder Abfahrt am Schulort sollte in der Regel innerhalb von 45 Minuten vor Beginn oder nach Ende des Unterrichts erfolgen.
  • die Festlegung eines von den Schülerinnen und Schülern oder deren Eltern zu tragenden monatlichen Kostenanteils an den Beförderungskosten.

Von der Kostenanteilspflicht sind in der Regel ausgenommen:

  • Schülerinnen und Schüler der Schulen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache und Hören, Kinder der Schulkindergärten, Schülerinnen und Schüler der Grundschulförderklassen, der SBBZ mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung der Klassen 1 - 4 sowie Schülerinnen und Schüler der SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen der Klassen 1 - 4 waren bisher vom Kostenanteil befreit. Dies bleibt auch weiterhin so. Allerdings ändert sich das Verfahren zur Befreiung vom Kostenanteil. Ab dem 01.03.2023 wird das Abo-Center den monatlichen Kostenanteil in Höhe von 30,42 € (bei 12 Abbuchungen pro Vertragsjahr) vom Konto der Eltern/Schülerinnen und Schüler abbuchen. Diese Kostenanteile können dann halbjährlich oder am Ende des Schuljahres auf Antrag, vom Landratsamt über den Schulträger an die Eltern/Schülerinnen und Schüler erstattet werden. Zum Antrag gehören die Schulbescheinigung, sowie die Zahlungs-bzw. Abbuchungsnachweise des JugendTicketBW und ggf. die Kopie des Schwerbehindertenausweises.
  • Familien, die für mehr als zwei Kinder einen Kostenanteil an den Schülerbeförderungskosten zu tragen haben, d.h. die Befreiung ist ab der dritten kostenanteilspflichtigen Schülerin, bzw. ab dem dritten kostenanteilspflichtigen Schüler möglich.

VVS-Abbuchungsverfahren Deutschland-Ticket (JugendBW)

Die meisten Schülerinnen und Schüler im Landkreis fahren mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Schule.

Seit dem 01.12.2023 wurde das JugendTicketBW durch das Deutschland-Ticket JugendBW abgelöst:

Mit der Einführung des Deutschland-Ticket JugendBW im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS), ändert sich im Vergleich zum JugendTicketBW nichts, außer dass alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs mit dem neuen Angebot – wie es der Name schon sagt – den gesamten Nahverkehr im Bundesgebiet nutzen können.
Das Deutschland-Ticket JugendBW wird als reines Jahresabo angeboten. Das Angebot ist durch die erhebliche Subventionierung durch das Land und die Landkreise für die Kinder und Jugendlichen zu einem Preis von 365 Euro pro Jahr verfügbar. Bei monatlicher Abbuchung in 12 gleichen Raten sind 30,42 Euro zu zahlen (der Ferienmonat August ist damit nicht mehr kostenfrei). –Es erfolgt keine Bezuschussung weiterer ÖPNV- Fahrkarten durch den Landkreis.

Das Deutschland-Ticket JugendBW kann von den Eltern/Jugendlichen wie folgt bestellt werden:

  • Online auf vvs.de
  • Handyticket auf bahn.de/vvs oder im DB Navigator
  • Über „Abo-Sofort“ in DB-Reisezentren/SSB-Kundenzentren
  • Per Bestellschein

Für Kinder und Jugendliche, die das Deutschland-Ticket JugendBW nicht nutzen wollen oder für die sich ein Jahresabo nicht lohnt, gibt es im VVS alternative Ticketangebote. Diese werden allerdings nicht mehr vom Landkreis bezuschusst. Bitte informieren Sie sich direkt beim VVS über diese Ticketangebote.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VVS unter:

https://www.vvs.de/jugendticketbw

Sie bezahlen für mehr als für zwei Schulkinder das Jahresabo oder bei Ihnen liegt ein anderer Grund für einen möglichen Erlass der Kosten vor?

Eine Erstattung erfolgt dann - bei Vorliegen der Voraussetzungen - auf Antrag im Nachgang pro Schulhalbjahr bzw. am Schuljahresende (bitte nutzen Sie hierfür die Antragsvordrucke). Die Rückerstattung muss bis spätestens 01.10. des Kalenderjahres, in dem das Schuljahr endet, beim Landratsamt oder beim Schulträger beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Ansprechpersonen und Erreichbarkeit für den Bereich Schülerbeförderung

Gemeinde Ansprechperson Erreichbarkeit
Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen, Filderstadt, Hochdorf, Köngen, Leinfelden-Echterdingen, Lichtenwald, Neuhausen a. d. F., Ostfildern, Plochingen, Reichenbach, Wernau Frau Gröner Mo. - Fr. ganztags
Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen, Dettingen, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim, Kohlberg, Lenningen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim, Wendlingen, Wolfschlugen Frau Neuser Di, Mi, Fr. vormittags., Do. ganztags
N. N.  
E-Mail

Zuständigkeit bei Schulen und Schulträgern

  • Das Schulsekretariat der jeweiligen Schule
  • Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bei öffentlichen Schulen
  • Das Schulamt im Landratsamt Esslingen bei kreiseigenen beruflichen Schulen sowie bei kreiseigenen Sonderschulen (z.B. Rohräckerschulzentrum Esslingen samt Außenstellen) über schuelerbefoerderung@LRA-ES.de 

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Das Betriebliche Mobilitätsmanagement (BMM) ist ein effektives Instrument für Unternehmen und ihre Beschäftigten, um standortbezogene Mobilität effizient, umwelt- und sozialverträglich zu gestalten. Es umfasst alle von einem Unternehmen ausgehenden Mobilitätsthemen:

  • Pendlerstrecken: Von und zur Arbeit
  • Dienstreisen, Verkehre zwischen verschiedenen Betriebsstandorten
  • Besucherinnen- und Kundenverkehre und
  • den Fuhrpark

Insbesondere die Pendleranzahl in Deutschland beträgt über 60%, die täglich zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen. Weiterhin ist diese Zahl stetig am Steigen, da Städte im Vergleich zu ländlichen Gebieten mehr Arbeitsplätze anbieten. Um die Mobilität für die Angestellten nachhaltig und attraktive zu gestalten gibt es ein Impulsprogramm der regionalen Wirtschaftsförderung (WRS). Das Programm ist praxisorientiert aufgebaut und bietet Möglichkeiten zum Austausch mit umliegenden Unternehmen in der Region Stuttgart an

Weitere Informationen finden Sie im Flyer (249,4 KB) des BMM-Impulsprogramms und auf der Webseite des BMM-Impulsprogramms. 

Amtsleitung

Amtsleiter Edgar Maihöfer

Edgar Maihöfer
Telefon 0711 3902-42494
Telefax 0711 3902-52494
Kontakt

Sachgebietsleitung Nahverkehr und Infrastrukturplanung

N. N.

Ansprechpersonen ÖPNV

Herr Büttner
Telefon 0711 3902-44743
Telefax 0711 3902-54743
Kontakt

Herr Mende
Telefon 0711 3902-44975
Telefax 0711 3902-54975
Kontakt

Frau Schlosser
Telefon 0711 3902-44710
Telefax 0711 3902-54710
Kontakt

Frau Schüle
Telefon 0711 3902-41117
Telefax 0711 3902-51117
Kontakt

Ansprechpersonen Schülerbeförderung

Frau Gröner
Telefon 0711 3902-44045
Telefax 0711 3902-54045
Kontakt

Frau Neuser
Telefon 0711 3902-42921
Telefax 0711 3902-52921
Kontakt

Sachgebietsleitung Nachhaltige Mobilität

Frau Mohr 
Telefon 0711 3902-41249
Telefax 0711 3902-51249
Kontakt

Ansprechpersonen Nachhaltige Mobilität

Frau Heer
Telefon 0711 3902-41139
Telefax 0711 3902-51139
Kontakt

ÖPNV

Schülerbeförderung