Stellungnahmen zu Bauleit- und Fachplanungen:
Bauleitplanungen und Planfeststellungsverfahren haben durch Eingriffe mit oftmals großem Flächenverbrauch erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Die untere Naturschutzbehörde ist in diesen Verfahren zu beteiligen.
Das Sachgebiet ist in diesen Fällen auch Koordinierungsstelle für eine Gesamtstellungnahme des Landratsamtes.