Amt für Integration und Flüchtlingsaufnahme
Das Amt ist zuständig für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der vom Land Baden-Württemberg zugewiesenen geflüchteten Menschen.
Darüber hinaus ist es für die Umsetzung von integrationsspezifischen Aufgaben für (neu-) zugewanderte Personen und die Begleitung des Integrationsmanagements verantwortlich.
Unterbringung von Geflüchteten
Leistungen für GeflüchteteIntegration
Weitere Informationen
Ukrainehilfe
Organigramm (282,2 KB) des Amtes für Integration und Flüchtlingsaufnahme