Schutz von Natur und Landschaft:
Ge- und Verbote sind zu beachten. Erlaubnisse, Befreiungen, Ausnahmen oder Genehmigungen werden für die verschiedensten Vorhaben und Planungen im Außenbereich oder Schutzgebieten erforderlich.
Die Naturschutzbehörde wird ebenfalls tätig bei Verstößen gegen das Naturschutzgesetz, insbesondere bei Eingriffen in Schutzgebiete, besonders geschützte Biotope sowie NATURA 2000 Gebiete.
Der Landkreis Esslingen beschäftigt als einziger Landkreis in Baden-Württemberg 2 Ranger. 70 km Albtrauf mit vielen Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und Landschaftsschutzgebieten sind das "Revier" der Ranger. Die Information der Albbesucher sowie die Überwachung der Schutzgebiete gehören neben der Tätigkeit im Bereich Naherholung zu den Hauptaufgaben.