Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Wenn bei Ihnen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, werden Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten erbracht, sofern Sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.
Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung....
Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft wesentlich eingeschränkt ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung, mit der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Beziehungen oder mit Straffälligkeit.
Leistungen:
Wir gewähren Ihnen die Kosten ambulanter oder stationärer Maßnahmen wie z. B. ambulant betreutes Wohnen oder Betreuung in einer Einrichtung.
Voraussetzungen:
Leistungen des ambulant betreuten Wohnen gewähren wir Ihnen nur, soweit Ihnen und Ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.
Bei einer stationären Maßnahe sind Einkommen und Vermögen einzusetzen.