Landschaftserhaltungsverband Landkreis Esslingen e. V. (LEV)

Was ist ein Landschaftserhaltungsverband?

Landschaftserhaltungsverbände (LEV) sind gemeinnützige, eingetragene Vereine auf Landkreisebene. Sie bestehen drittelparitätisch aus Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft und der Kommunen. Die Interessenvertreterinnen und -vertreter aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen arbeiten gleichberechtigt zusammen und entwickeln gemeinsam tragfähige Lösungen für Natur und Landschaft. LEVs arbeiten sehr eng mit den zuständigen Stellen der öffentlichen Hand zusammen (Untere Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde) und unterstützen diese in ihren Aufgaben, haben aber keine behördlichen Befugnisse.

Logo des Landschaftserhaltungsverbandes

Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Esslingen e.V.

Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Esslingen e. V. wurde am 5. Oktober 2016 gegründet und die Geschäftsstelle hat die aktive Arbeit am 1. Januar 2017 aufgenommen.

Erster Vorsitzender des LEV ist Landrat Marcel Musolf, stellvertretende Vorsitzende ist die Erste Landesbeamtin Dr. Marion Leuze-Mohr. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind Vertreter der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Mitgliedskommunen und des Regierungspräsidiums.

Der Landkreis, 38 von insgesamt 44 Kommunen des Landkreises, 13 Verbände und 2 Privatperson bilden die Mitglieder des LEV.

Ziele und Aufgaben

Die Ziele und Aufgaben des LEV bestehen darin, die Natur und Landschaft als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen zu erhalten, wiederherzustellen, zu entwickeln sowie dauerhaft zu pflegen.
Im Fokus steht dabei die Erhaltung und Weiterentwicklung unserer Kulturlandschaft mit ihrer besonderen Bedeutung für die biologische Vielfalt und das prägende Landschaftsbild.
Zu den vielfältigen Aufgaben des LEV zählen unter anderem die Umsetzung von FFH-Managementplänen, die Erhaltung, Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft sowie die Organisation und das Management von sonstigen Schutz- und Pflegemaßnahmen. Außerdem ist der LEV beratend in der Landschaftspflege tätig, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Vereinsverwaltung. Die Maßnahmen werden über die Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg finanziert und umgesetzt. Darüber hinaus begleitet der LEV, in beratender Funktion, die Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds im Landkreis.

Aktuelles

Neben den alltäglichen Aufgaben beschäftigt sich die Geschäftsstelle immer wieder mit speziellen Themenbereichen. Im Jahr 2022 lag der Fokus beispielsweise auf dem Entwurf und der Herausgabe eines Wegweisers zur ökologisch fachgerechten Heckenpflege. Dieser präsentiert sich in einem kurz und verständlich zusammengefassten Format. Neben informativen Texten über die naturschutzfachliche Bedeutung von Feldhecken, sind darin auch einige anschauliche Fotos und Hinweise enthalten, welche sowohl die fachgerechte als auch die unsachgemäße Pflege darstellen.
Den Wegweiser zur ökologisch fachgerechten Heckenpflege finden Sie hier. (611,5 KB)

Beteiligung Biotopverbundplanung Biosphärengebiets-Gemeinden

Die Biosphärengebiets-Gemeinden Beuren, Bissingen a. d. Teck, Erkenbrechtsweiler, Kohlberg, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Owen sowie Weilheim a. d. Teck haben sich zur Durchführung einer Biotopverbundplanung entschlossen. Im Fokus steht die Verbindung voneinander isolierter Lebensräume durch Verbundachsen/ Trittsteinflächen für den Erhalt besonders schutzbedürftiger Arten. Die Planung liegt in der Entwurfsfassung vor. Um einen hohen Umsetzungserfolg zu erzielen, laden wir alle Gemeinden, Landwirtschaft, Forst, Naturschutzverbände, Jägerschaft und naturschutzfachlich interessierte Personen zur Durchsicht und Abgabe einer Stellungnahme ein. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen, Flächen- und Maßnahmenvorschläge u. Ä. sowie auf eine zukünftige kooperative Zusammenarbeit.
 
Biotopverbundmaßnahmen sind sehr vielfältig und reichen von der Grünlandextensivierung durch angepasste Mahdzeitpunkte/ Beweidung über Heckenpflege bis hin zu Gehölzrodungen. Weitere Beispiele sind die Optimierung von Laichgewässern, die Anlage von Blühbrachen/ Altgrasstreifen oder die Freistellung überwachsener Trockenmauern.
 
Alle Unterlagen mit ausführlichen Informationen zum Projekt finden Sie anbei:
 
Bericht Biotopverbundplanung (21,005 MB)
Maßnahmenkarte mittlere und feuchte Standorte (10,173 MB)
Maßnahmenkarte trockene Standorte (9,498 MB)
Maßnahmenkarte weitere Maßnahmen (17,721 MB)
Karte Zielarten (2,434 MB)
 
Frau Nadine Herbrand (Biotopverbund-Botschafterin des Landkreises Esslingen) wird Ihre Stellungnahmen gebündelt an das Planungsbüro zur naturschutzfachlichen Prüfung weiterreichen. Frist: 31. Januar 2025 unter der E-Mail.
Bei Fragen dürfen Sie sich jederzeit bei Frau Herbrand melden.

Mitmachen

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn Sie uns unterstützen möchten, können Sie gerne Mitglied werden. Spenden sind natürlich auch jederzeit willkommen. In beiden Fällen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des LEV.

Amtsleiter

Amtseiter Blank

Stephan Blank

Telefon 0711 3902-42405
Telefax 0711 3902-52405
Kontakt

Geschäftsführung
Alexander Wendel
Telefon: 0711 3902-44043
Telefax: 0711 3902-54043
E-Mail: 

Stellvertretende Geschäftsführung
Svenja Lohrer
Telefon: 0711 3902-41391
Telefax: 0711 3902-51391
Email:


Carola Maier
Telefon: 0711 3902-41055
Telefax: 0711 3902-51055
Email:

Biotopverbundbotschafterin
Nadine Herbrand
Telefon: 0711 3902-44335
Telefax: 0711 3902-54335
Email: 

FFH-Mähwiesen-Managerin
Lisa Heine
Telefon: 0711 3902-41170
Telefax: 0711 3902-51170
Email:

Die Geschäftsstelle des LEV befindet sich im
Landratsamt Esslingen
Röntgenstraße 16-18
73730 Esslingen-Zell