Gewerblicher Güterkraftverkehr

Beim Güterkraftverkehr handelt es sich um die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern.
Der gewerbliche Güterkraftverkehr, der keinen Werkverkehr darstellt, ist erlaubnispflichtig.

Verkehrsarten im gewerblichen Güterkraftverkehr:

  • Nationaler gewerblicher Güterkraftverkehr:
    Die Erlaubnis berechtigt zur Durchführung von Transporten innerhalb Deutschlands mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger höher als 3,5 Tonnen ist.
  • Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr
    Die Erlaubnis (auch Gemeinschaftslizenz oder EU-Lizenz genannt) berechtigt zur Durchführung von Transporten innerhalb der Gemeinschaft mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger höher als 2,5 Tonnen ist. Diese Erlaubnis deckt also auch Beförderungen innerhalb Deutschlands ab, so dass Sie keine zusätzliche nationale Erlaubnis benötigen.

Die Genehmigungen werden nur bei finanzieller Leistungsfähigkeit, persönlicher Zuverlässigkeit und fachlicher Eignung erteilt.

Werkverkehr

Werkverkehr ist erlaubnisfrei.
Unternehmer sind jedoch verpflichtet ihr Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Güterverkehr anzumelden, wenn sie Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (LKW und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen.

Werkverkehr ist erlaubnisfrei. Unternehmer sind jedoch verpflichtet ihr Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Güterverkehr anzumelden, wenn sie Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (LKW und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt.

Fahrerbescheinigungen

  • Wenn der Fahrer Angehöriger eines Staates ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, sind seit 19.03.2003 Fahrerbescheinigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen der Gemeinschaftslizenz erforderlich. Ziel der Einführung dieser Fahrerbescheinigung ist, die illegale Beschäftigung zu unterbinden. Die Fahrerbescheinigung wird für alle grenzüberschreitenden Verkehre und Kabotage innerhalb der Gemeinschaft benötigt. Ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung kann für die im Kreis Esslingen ansässigen Unternehmen beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden

Aktuelle Informationen

  • Auslegungshilfe (8,4 KB) zu Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
  • "Schwerste Verstöße" (279,6 KB)

Weitere Formulare und Merkblätter zum Güterkraftverkehr siehe "Formulare/Merkblätter Straßenverkehrsamt"

Amtsleiter

Amtsleiter Leibing

Jürgen Leibing

Sekretariat
Telefon 0711 3902-42792
Telefax 0711 3902-52792
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