Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 56 bis 58 IfSG)
- Informationen über die Verfahrensweise in Bezug auf Entschädigungsanträge nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
- Information für „Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“, Eltern und Arbeitgeber zu Entschädigungsansprüchen nach §§ 56 bis 58 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei Schließung der Einrichtung oder bei Absonderungsanordnungen gegenüber dort tätigen Menschen mit Behinderung