Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen und von Verordnungen für Medizinalcannabis bei Auslandsreisen
Reisen mit Betäubungsmitteln/mit Medizincannabis
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass des Reisenden, auf den die Bescheinigung ausgestellt ist (gilt auch für Kinder)
- Rezept(e)
Sollte das Rezept bereits eingelöst sein, wird eine von der Apotheke abgestempelte und unterschriebene Kopie des Rezepts akzeptiert.
Es wird das Rezept benötigt, auf das sich die Bescheinigung, die ausgestellt werden soll, bezieht.- Bei Betäubungsmittel: BtM-Rezept
- Bei Cannabisarzneimittel: Privatrezept oder Ausdruck eRezept
- Vollständig ausgefüllte Bescheinigung(en)
Wählen Sie abhängig vom Reiseland die richtige Bescheinigung aus.
Die Teile A, B, C (bei der Schengen Bescheinigung) bzw. die Teile A, B, C, D (bei der Nicht-Schengen-Bescheinigung) müssen vollständig
ausgefüllt sein, Arztunterschrift sowie und Arzt- oder Praxisstempel enthalten.
Für jedes Medikament muss eine Bescheinigung ausgefüllt werden.
Hier finden Sie eine ausgefüllte Musterbescheinigung für Reisen in Staaten des Schengener Abkommens (142,4 KB) und eine Musterbescheinigung für Reisen in andere Länder (488,5 KB).
Bei Reisen, die länger als 30 Tage dauern, erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch oder per Mail beim Gesundheitsamt über das Verfahren.
Bitte informieren Sie sich zu den Einreisebedingungen Ihres Reiselandes auch immer zusätzlich über die Internetseiten des Auswärtigen Amtes sowie bei den Botschaften der jeweiligen Länder.
Gebühren:
17 € (Zahlungsmöglichkeiten bar oder EC Karte)
Terminvereinbarung:
Gerne können Sie einen Termin online buchen.
Alternativ können Sie auch ohne Termin zu den folgenden Zeiten ins Gesundheitsamt kommen, ggf. muss dann mit Wartezeiten gerechnet werden.
Gesundheitsamt Esslingen, Am Aussichtsturm 5 in 73207 Plochingen
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: 0711 3902-41600
Bitte beachten Sie, dass die letzte Bearbeitung nur bis 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit erfolgen kann.
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