Freizeitkarten für Smartphones

Die BW Map mobile ist eine innovative Kartenanwendung, die vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) bereitgestellt wird. Seit dem 1. Oktober 2023 ist die App komplett kostenlos und ohne In-App-Käufe verfügbar. BW Map mobile bietet amtliche topographische Karten von Baden-Württemberg in verschiedenen Maßstäben von 1:10.000 bis 1:1 Million. Mit der detailreichsten Darstellung im Maßstab 1:10.000 erhalten Nutzer eine plastische Reliefdarstellung mit Höheninformationen, die sich in den Folgemaßstäben bis hin zur Übersichtskarte fortsetzt. Die Anwendung ermöglicht es, mit typischen Gesten stufenlos in den gewünschten Maßstab zu zoomen. Ein besonderes Merkmal der BW Map mobile ist die Nutzung amtlicher Originaldaten des Digitalen Landschaftsmodells (DLM), was eine präzise und zuverlässige Kartendarstellung ermöglicht. Die App ist sowohl für iOS (iPhone/iPad) als auch für Android (Smartphone/Tablet) verfügbar und unterstützt die Offline-Nutzung von Karten, was besonders für Freizeitaktivitäten wie Wandern und Radfahren nützlich ist.


Weitere Informationen:

E-Mail: poststelle@lgl.bwl.de
Internet: App BW Map mobile (lgl-bw.de)

Amtsleiterin

Amtsleiterin Claudia Vogel
Claudia Vogel


Sekretariat

Telefon 0711 3902-41300
Telefax 0711 3902-58530
Kontakt Geoinformation
Kontakt Vermessung

Kundenzentrum
Telefon 0711 3902-41310
Telefax 0711 3902-58531
Kontakt 

Dienstsitz:

Am Aussichtsturm 5
73207 Plochingen

Ansprechpartner für die jeweiligen Gemeinden (198,3 KB)

Antrag auf Vermessungsleistungen (219,2 KB)

Datenschutzerklärung (76,1 KB)

Flurstücks- und Adresssuche

Wir suchen

  • Vermessungsingenieure (m/w/d)

Bei Interesse melden Sie sich gern bei uns.


Aktueller Hinweis:

Vorsicht vor überhöhten Gebühren
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der gebührenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu überhöhten oder zusätzlichen Gebühren führen.

Bei uns erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte.