Beratung zur Verwertbarkeit von mineralischen Reststoffen und verunreinigtem Bodenmaterial
Im Zuge der Altlastenbearbeitung und der Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen fallen Abfallstoffe (z.B. verunreinigte Baustoff- oder Bodenmaterialien) an, die nach vorgegebenen Kriterien geordnet entsorgt bzw. verwertet werden müssen. Eine kompetente Beratung hilft Kosten zu sparen.
Eine Handlungshilfe „Abbruchplanung (508,5 KB)“ für Bauherren liegt bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg vor.
Eine Verwertung von Bodenmaterial ist entsprechend den Vorgaben der „Verwaltungsvorschrift für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (Umweltministerium Baden-Württemberg, Stand März 2007)“ durchzuführen und zu dokumentieren.
Der Einsatz von Baustoff-Abbruchmaterial wird durch die vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 13.4.2004 (inkl. ergänzender Erlass und Vermerk des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom
10.8.2004 und 12.10.2004) geregelt.