Bodenschutz- und Altlastenkataster
Altlasten, altlastenverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen sowie Flächen mit Entsorgungsrelevanten Bodenbelastungen werden auf Grundlage des Landes- Bodenschutz- und Altlastengesetztes im Bodenschutz- und Altlastenkataster geführt.
Auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes ist jeder berechtigt, Auskünfte aus diesem Kataster zu erfragen. Einfache Auskünfte, d. h. mündliche Informationen dahingehend, ob und weshalb eine Fläche im Kataster geführt wird, werden derzeit kostenfrei erteilt.
Darüber hinaus gehende genauere Informationen zur Art und Umfang der Belastung auf einer Fläche werden nach Prüfung der Berechtigung erteilt. Auf schriftlichen Antrag werden diese Auskünfte generell erteilt an Grundstückseigentümer und an Dritte mit Einverständniserklärung de rGrundstückseigentümer. Diese Informationen sind für Dritte gebührenpflichtig. Die Höhe der zu erhebenden Gebühr richtet sich nach dem damit verbundenen Arbeitsaufwand.
Umfangreiche Informationen zum Bodenschutz- und Altlastenkataster finden Sie unter:
Altlasten bei der LUBW