Baurecht/ Denkmalschutz/ Wohnbauförderung
Baurecht
Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für 32 der insgesamt 44 Städte und Gemeinden des Landkreises. Die folgenden kreisangehörigen Städte haben eine eigene Baurechtszuständigkeit:
- Esslingen a. N.
- Filderstadt
- Kirchheim u. T. (auch für Dettingen u. T. und Notzingen)
- Leinfelden-Echterdingen
- Nürtingen
- Ostfildern
- Plochingen (im Gemeindeverwaltungsverband gemeinsam mit Altbach und Deizisau)
- Wernau
Zentrale Aufgaben:
- Prüfung vom Baugenehmigungsverfahren
- Prüfung von Kenntnisgabeverfahren
- Prüfung von verfahrensfreien Baumaßnahmen
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Stellungnahme bei Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
- Informationsbroschüre zum Thema Bauen und Bauantrag
Digitaler Bauantrag:
Seit dem 01.03.2024 sind Bauanträge im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Esslingen online über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) zu stellen: ViBa BW.
Für die Anmeldung benötigen Sie als:
- natürliche Person ein BundID-Konto (Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat)
- juristische Person ein Mein Unternehmenskonto (ELSTER-Zertifikat)
Weitere Informationen zur digitalen Antragsstellung finden Sie hier.
Denkmalschutz
Kulturdenkmale sind wichtige Dokumente und Zeitzeugen. Sie geben Auskunft über die Kultur und Lebensweise unserer Vorfahren. Baudenkmale prägen das Erscheinungsbild vieler Städte und Gemeinden. Ziel des Denkmalschutzes muss es daher sein, Kulturdenkmale in ihrer Substanz und in ihrem Erscheinungsbild auch unter Berücksichtigung heutiger Anforderungen für nachfolgende Generationen zu erhalten.
Weitere Informationen zum Denkmalschutz finden Sie hier.
Wohnbauförderung
Das Landratsamt ist Wohnraumförderstelle für alle 44 Städte und Gemeinden des Landkreises.
Es ist Ziel der Wohnraumförderung, zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung der Bevölkerungbeizutragen. Hierzu stellen Bund und Land in ihren Haushalten alljährlich Fördermittel bereit.Schwerpunktmäßig unterstützt das Landeswohnraumförderungsprogramm entsprechend dem Leitbild "Kinderland Baden-Württemberg" sowohl bereits vorhandene, gegebenenfalls noch wachsende Familien, als auch erst in der Entstehung befindliche Familien ("Starterfamilie") mit im Zins verbilligten Darlehen.
Weitere Informationen zur Wohnbauförderung finden Sie hier.
Links zu externen Behörden
Digitale Beantragung flugrechtlicher Genehmigungen beim Regierungspräsidium Stuttgart
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Onlinedienste zur Anzeige des Baubeginns genehmigungspflichtiger Luftfahrthindernisse und die Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen online genommen.
Die Onlinedienste des Regierungspräsidiums Stuttgarts erreichen Sie unter RP Stuttgart ViBa BW.