Baurecht/ Denkmalschutz/ Wohnbauförderung

Baurecht

Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für 32 der insgesamt 44 Städte und Gemeinden des Landkreises. Die folgenden kreisangehörigen Städte haben eine eigene Baurechtszuständigkeit:

  • Esslingen a. N.
  • Filderstadt
  • Kirchheim u. T. (auch für Dettingen u. T. und Notzingen)
  • Leinfelden-Echterdingen
  • Nürtingen
  • Ostfildern
  • Plochingen (im Gemeindeverwaltungsverband gemeinsam mit Altbach und Deizisau)
  • Wernau

Zentrale Aufgaben:

Digitaler Bauantrag:

Seit dem 01.03.2024 sind Bauanträge im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Esslingen online über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) zu stellen: ViBa BW.
Für die Anmeldung benötigen Sie als:

Weitere Informationen zur digitalen Antragsstellung finden Sie hier.

Denkmalschutz

Kulturdenkmale sind wichtige Dokumente und Zeitzeugen. Sie geben Auskunft über die Kultur und Lebensweise unserer Vorfahren. Baudenkmale prägen das Erscheinungsbild vieler Städte und Gemeinden. Ziel des Denkmalschutzes muss es daher sein, Kulturdenkmale in ihrer Substanz und in ihrem Erscheinungsbild auch unter Berücksichtigung heutiger Anforderungen für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Weitere Informationen zum Denkmalschutz finden Sie hier.

Wohnbauförderung

Das Landratsamt ist Wohnraumförderstelle für alle 44 Städte und Gemeinden des Landkreises.

Es ist Ziel der Wohnraumförderung, zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung der Bevölkerungbeizutragen. Hierzu stellen Bund und Land in ihren Haushalten alljährlich Fördermittel bereit.Schwerpunktmäßig unterstützt das Landeswohnraumförderungsprogramm entsprechend dem Leitbild "Kinderland Baden-Württemberg" sowohl bereits vorhandene, gegebenenfalls noch wachsende Familien, als auch erst in der Entstehung befindliche Familien ("Starterfamilie") mit im Zins verbilligten Darlehen.

Weitere Informationen zur Wohnbauförderung finden Sie hier.

Links zu externen Behörden

Digitale Beantragung flugrechtlicher Genehmigungen beim Regierungspräsidium Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Onlinedienste zur Anzeige des Baubeginns genehmigungspflichtiger Luftfahrthindernisse und die Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen online genommen.

Die Onlinedienste des Regierungspräsidiums Stuttgarts erreichen Sie unter RP Stuttgart ViBa BW.

Amtsleiter

Amtseiter Blank

Stephan Blank

Standort seit 17.03.2022: Röntgenstraße 16 - 18, 73730 Esslingen

Telefon 0711 3902-42405
Telefax 0711 3902-52405
Kontakt

Ansprechpersonen Baurecht

Ansprechpersonen in den Städten und Gemeinden (153,5 KB)

Formulare und Merkblätter

Formulare und Merkblätter Bauen und Technik

Ansprechpartner digitaler Bauantrag

Philipp Zink
Telefon 0711 3902-41137
E-Mail

Ansprechpartnerin Denkmalschutz

Lisa Kleinschmidt
Telefon 0711 3902-41127
E-Mail

Ansprechpartnerin Wohnbauförderung

Tamara Unger
Telefon 0711 3902-42626
E-Mail