Einschulungsuntersuchung

Bei Rückfragen nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Allgemeines
In der Einschulungsuntersuchung wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Sie ist nach §91 Schulgesetz Baden-Württemberg für alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr verpflichtend. Es geht bei diesem Termin nicht um die Frage der „Schulfähigkeit“, sondern um eine mögliche frühzeitige Förderung des Kindes. Falls eine Förderung notwendig ist, bleibt so noch genügend Zeit diese einzuleiten.

Ablauf
Die Untersuchung findet in der Regel in der Kindertageseinrichtung statt und dauert ca. 45 Minuten. Sie können Ihr Kind gerne zur Untersuchung begleiten. Wenn Sie nicht bei der Untersuchung dabei sind, erhalten Sie trotzdem ausführliche Informationen.

Die Medizinische Assistentin überprüft und erfasst folgende Entwicklungsbereiche:

  • Seh- und Hörvermögen
  • Sprache
  • Merkfähigkeit
  • Motorik
  • Malentwicklung
  • Zahlen-/Mengenverständnis
  • Größe und Gewicht

Sie erhalten mit dem Einladungsschreiben eine Einwilligungserklärung und einen Fragebogen. Bitte bringen Sie daher folgende Dokumente zur Untersuchung mit:

  • die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung
  • den ausgefüllten Fragebogen für sorgeberechtigte Personen

Außerdem sind mitzubringen:

  • das Früherkennungsheft für Kinder bzw. die Teilnahmekarte (Vorlage verpflichtend)
  • das Impfbuch bzw. eine schriftliche Erklärung, dass Ihr Kind nicht geimpft ist (Vorlage verpflichtend)
  • falls vorhanden, wichtige Arztberichte zu Erkrankungen Ihres Kindes
  • bei Brillenträgern: Brille nicht vergessen!

Ergebnis und Einwilligung
Über das Ergebnis der Einschulungsuntersuchung werden Sie schriftlich informiert. Bei Bedarf findet anschließend noch eine ärztliche Nachuntersuchung statt.
Sofern Sie einwilligen, wird die Kindertageseinrichtung über die Ergebnisse der Untersuchung zur eventuellen Planung pädagogischer Fördermaßnahmen informiert.

ESU Einladung und Einwilligung in mehreren Sprachen

ESU Elternratgeber in mehreren Sprachen

Beratungsstellen

Amtsleiterin

Dr. Dominique Scheuermann

Dr. Dominique Scheuermann

Dienstsitz:
Am Aussichtsturm 5,
73207 Plochingen
Telefon 0711 3902-41600
Telefax 0711 3902-51600
Kontakt

- Gesundheitsdialog-BW
- Landesgesundheitsamt
- Robert-Koch-Institut