Führerschein auf Probe

  Art Maßnahmen
1.Stufe
Eine Auffälligkeit ->
ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße(Die Einteilung der entsprechenden Verstöße in schwerwiegend und weniger schwerwiegend ist in der Anlage 12 zu §34Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt)Informationen auch unter www.KBA.de
Aufbauseminar¹)
(bei Delikten mit Alkohol oder Drogen =besonderes Aufbauseminar ²) und Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre
2.Stufe Eine erneute Auffälligkeit ->
nach Besuch des Aufbauseminarsein schwerwiegender oderzwei weniger schwerwiegendeVerstöße
Verwarnung
durch die Fahrerlaubnisbehörde, sowie Empfehlung innerhalb von 1) Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
3.Stufe Eine erneute Auffälligkeit ->
nach der Verwarnung ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße
Entziehung
der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate
Antrag auf Neuerteilung auf dem zuständigen Meldeamt
4. Stufe Eine erneute Auffälligkeit ->
innerhalb der Restprobezeit nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Medizinisch - Psychologisches Gutachten
wird angeordnet
Die Fahrerlaubnisbehörde kann darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt bei Verdacht auf charakterliche Nichteignung eine Eignungsüberprüfung (MPU) anordnen!    

1) Aufbauseminar
in einer dafür zugelassenen Fahrschule:

Das Aufbauseminar ist in einer Gruppe von mindestens 6 bis höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum zwischen zwei und vier Wochen. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen. Eine erneute Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich.

2) Besonderes Aufbauseminar
(bei einer Alkohol - oder Drogenauffälligkeit):

Das besondere Aufbauseminar ist in einer Gruppe von mindestens 6 bis höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Vorgespräch und 3 Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum zwischen zwei und vier Wochen, sowie der Anfertigung von Kursaufgaben. Eine erneute Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich.

Die besonderen Aufbauseminare werden von dafür anerkannten Beratungs/-Schulungsstellen durchgeführt.

Hauptstelle

Am Aussichtsturm 7
73207 Plochingen

Postanschrift
Landratsamt Esslingen
Führerscheinstelle
73726 Esslingen

Telefon 0711 3902-48339
Telefax 0711 3902-58232

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    Europastraße 40,
    72622 Nürtingen
  • Außenstelle Filderstadt-Bernhausen
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    70794 Filderstadt
  • Außenstelle Kirchheim.
    Osianderstraße 6,
    73230 Kirchheim unter Teck
      
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