Aufgaben Baurecht

Baugenehmigungsverfahren und vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Im Baugenehmigungsverfahren ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben den relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im vereinfachten Verfahren ist der Prüfumgang reduziert. Ist dies der Fall, hat der Bauherr einen Anspruch auf Genehmigung. Widerspricht das Vorhaben diesen Vorschriften, kann es nicht genehmigt werden, sofern nicht im Einzelfall Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen in Betracht kommen.

Kenntnisgabeverfahren

Das Kenntnisgabeverfahren kann für bestimmte Vorgaben durchgeführt werden, sie dürfen den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen.

Verfahrensfreie Baumaßnahmen

Bei verfahrensfreien Vorhaben ist zu prüfen, ob gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen ausgesprochen werden können.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Als Bauaufsichtsbehörde erteilen wir Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Flächennutzungspläne und Bebauungspläne

Wir nehmen Stellung zu den Flächennutzungsplänen und zu den Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden, die keine Großen Kreisstädte sind. Für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind wir Koordinierungsstelle für die Gesamtstellungnahme des Landratsamtes. Soweit die Bauleitpläne genehmigungspflichtig sind, entscheiden wir über entsprechende Genehmigungsanträge.

Amtsleiter

Amtseiter Blank

Stephan Blank

Standort seit 17.03.2022: Röntgenstraße 16 - 18, 73730 Esslingen

Telefon 0711 3902-42405
Telefax 0711 3902-52405
Kontakt

Ansprechpartner Baurecht

.....in den Städten/Gemeinden (152,5 KB)

Ansprechpartner digitaler Bauantrag

Philipp Zink
Telefon 0711 3902-41137
E-Mail

Ansprechpartner Wohnraumförderung

Tamara Unger
Telefon 0711 3902-42626
E-Mail

Ansprechpartner Denkmalschutz

Lisa Kleinschmidt
Telefon 0711 3902-41127
E-Mail