Konflikt mit dem Gesetz

"Ich dachte, mich trifft der Schlag, als der Anruf von der Polizei kam, ich könne meinen Sohn abholen. Er sei erwischt worden, wie er in einen Kiosk eingestiegen sei und Zigaretten gestohlen habe. Mein Sohn, ein Krimineller, ging es mir auf der Fahrt zum Polizeirevier immer wieder durch den Kopf. Wir haben versagt als Eltern!"

Es lässt sich nichts schön reden: Eine Straftat bleibt eine Straftat und wird vom Gesetz geahndet. Aber wir wollen hinter das Geschehene blicken und schauen, wie es dazu gekommen ist. Vielleicht ist Ihr Kind in Kreise geraten, in denen Mutproben solcher Art dazugehören. Vielleicht ist eine solche Tat ein Hilfeschrei, ich will, dass jemand auf mich aufmerksam wird. Vielleicht ist es auch nur ein etwas zu groß geratener "Dummer-Jungen-Streich". Ganz egal, wo die Ursachen dafür liegen, wir von den Sozialen Diensten sind mit Hilfen und Beratung für Sie da.

Das Angebot der Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wurde vom Gesetzgeber eingerichtet, um Jugendliche und Heranwachsende in Gerichtsverfahren zu begleiten und zu unterstützen. Dabei steht das Interesse im Vordergrund, weitere Straffälligkeit zu vermeiden.

Die übliche Vorgehensweise sieht so aus:

Wir bekommen vom Staatsanwalt die Meldung, dass gegen Ihr Kind ein Strafverfahren läuft. Er teilt uns Ihren Namen und Ihre Adresse mit. Ihr Kind bekommt von uns eine Einladung, damit wir uns kennenlernen können und wir besprechen die Situation. In der Hauptverhandlung berichten wir dem Gericht über den bisherigen Lebenslauf Ihres Kindes, die aktuelle Situation sowie die Hintergründe der Straftat. Wir schlagen dem Gericht geeignete erzieherische Maßnahmen vor. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Ihnen breite Unterstützung anzubieten. Wir können an die Maßnahmen, die in den "Hilfen zur Erziehung" vorgesehen sind, anknüpfen und gemeinsam mit Ihnen an einer Verbesserung der Situation arbeiten.

Wie kommen Sie zu weiteren Information, oder zu einem Gespräch mit uns?

Wenn Ihr Kind mit der Polizei oder dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, ergeht in der Regel automatisch die Nachricht an uns und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf.

Ist Ihr Kind jünger als 14 Jahre, ist es noch strafunmündig, d.h. das Strafverfahren wird ohne strafrechtliche Folgen eingestellt. Eine Information an uns ergeht aber entweder durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Wir setzen uns dann ebenfalls mit Ihnen in Verbindung, um abzuklären in welcher Form Sie unsere Unterstützung benötigen.

Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden, wenn Sie bei Ihrem Kind Veränderungen feststellen, die Sie sich nicht erklären können, z.B. Anschaffungen, die nicht über das Taschengeld finanziert sein können.

Wir klären dann gemeinsam die Vorgehensweise ab und leiten eventuell entsprechende Hilfemaßnahmen ein.

Ansprechpartner
in den Städten und Gemeinden