Weitere Informationen
Wohnung oder Zimmer: Wo kann ich ein Mietangebot melden?
Wohnungsangebote richten Sie bitte an die örtliche Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Das Landratsamt Esslingen sucht zur Anmietung im Landkreis Unterkünfte, in denen mindestens 20 Personen (à 7 m² Wohnfläche zzgl. Küche, Bad und Verkehrsflächen) wohnheimmäßig untergebracht werden können. Alternativ können auch Grundstücke angeboten werden, welche für die Aufstellung von Wohncontainern geeignet sind (Mindestfläche 2.500 m², idealerweise erschlossen).
Kontakt
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Der Landkreis Esslingen unterstützt Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg fliehen.
Weitere Informationen zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine erhalten Sie unter Ukrainehilfe.
Informationen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Der Landkreis ist für die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zuständig. Dies erfolgt zeitlich befristet i.d.R. im Übergangswohnheim in Kirchheim u. Teck.
Für die Ausstellung von Zweitschriften einer Spätaussiedlerbescheinigung, wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt.