Fragen und Antworten

Benötigen meine Kinder auch ein Antragsformular?

Jede Person ab 16 Jahren muss einen eigenen Antrag ausfüllen und persönlich unterschreiben. Sofern Ihre Kinder noch unter 16 Jahre alt sind, ist nur die Angabe auf Seite 2 (siehe Nr.4) und auf Seite 6 (siehe letzter Abschnitt) notwendig.

Sofern für ein Kind unter 16 Jahren ein Antrag auf Einbürgerung gestellt wird, ohne Einbürgerung eines Elternteils, so muss das Antragsformular ausgefüllt und von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden.

Meine Familie und ich haben unterschiedliche Nachnamen. Wer ist für uns zuständig?

Die Zuständigkeit innerhalb der Staatsangehörigkeitsbehörde richtet sich nach dem Nachnamen. Familien werden gemeinsam bearbeitet.

Bei unterschiedlichen Nachnamen der Familienmitglieder richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Ehemannes/Vaters.

Welche Kosten kommen für die Einbürgerung auf mich zu?

Erwachsene: 255,00 EUR pro Person
Miteinzubürgernde Kinder: 51,00 EUR je Kind
Allein einzubürgernde Kinder: 255,00 EUR je Kind

Brauche ich einen Sprachnachweis?

Wir benötigen einen Nachweis über eine abgenommene Sprachprüfung B1-Niveau.

Sofern Sie einen deutschen Schulabschluss besitzen oder eine deutsche Berufsausbildung absolviert haben, legen Sie uns bitte Ihre Zeugnisse vor, dann kann im Einzelfall von einer Sprachprüfung abgesehen werden.

Ich habe in Deutschland ein Studium absolviert. Muss ich dennoch einen Einbürgerungstest absolvieren?

Bitte beachten Sie, dass eine deutsche Berufsausbildung oder ein deutsches Studium nicht generell vom Einbürgerungstest entbindet.

Wir verweisen hierzu auf unser Informationsblatt zum Einbürgerungstest (55,3 KB).

Wie lange dauert mein Einbürgerungsverfahren?

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Gesetzesänderung zum 27.06.2024 mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Bei dem Einbürgerungsverfahren handelt es sich um eine Einzelfallprüfung, so dass jeder Antrag individuellen Bearbeitungszeiten unterliegt.

Wir bitten um Verständnis, dass daher zu der Bearbeitungsdauer keine pauschale Antwort gegeben werden kann. Die Dauer hängt zudem auch von im Verfahren durchzuführenden Sicherheitsabfragen bei anderen Behörden ab, auf deren Bearbeitungsdauer die Einbürgerungsbehörde keinen Einfluss hat.

Wieso werden auch Unterlagen von meinem Ehepartner verlangt?

.Als Ehepartner bilden Sie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Für die Einbürgerung ist eine Voraussetzung, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dabei werden alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, ihr jeweiliger Bedarf und ihre Einkommen berücksichtigt

Was muss ich bei Selbstständigkeit beachten?

Die Lebensunterhaltssicherung und deren Berechnung ist bei vorhandener Selbständigkeit ein aufwendigeres Verfahren.

Wir benötigen für die Berechnung die letzten zwei Steuerbescheide sowie den Nachweis über eine private Altersvorsorge. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass einzelfallbezogen weitere Unterlagen angefordert werden können.

Hinweis zur Mehrstaatigkeit ab dem 27.06.2024

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Informationen über Mehrstaatigkeit nach der Rechtslage in Deutschland geben können.

Sofern Sie Fragen zu einer weiteren Staatsangehörigkeit bzw. zur Wiedereinbürgerung in einen anderen Staat haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Konsulat.