Elektromobilität für Kommunen

Ziele von Bund und Land

Um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen sollen mindestens 15 Millionen E-Fahrzeuge auf den deutschen Straßen unterwegs sein. Im gleichen Zeitraum sollen auch eine Million Ladepunkte verfügbar werden. Für ein klimaneutrales Deutschland bis zum Jahr 2045 wurde 2022 von der Bundesregierung ein Klimaschutz-Sofortprogramm beschlossen, mit dem zukünftig rund acht Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen für den Klimaschutz bereitstehen werden. Im Fokus steht hierbei der Ausbau der Lademöglichkeiten für E-Pkw.

Der im November 2019 beschlossene Masterplan Ladeinfrastruktur umfasst u.a. die Installation von 50.000 öffentlichen Ladepunkten bis Ende des Jahres 2022. Es werden finanzielle Mittel sowohl für die Errichtung öffentlicher Ladepunkte als auch privater Ladepunkte vom Bund bereitgestellt. Im Juli 2022 wurde der Entwurf eines überarbeiteten Masterplans Ladeinfrastruktur II vorgelegt, der neue Weichenstellungen enthält, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie eine optimale Integration der Elektromobilität in das Stromsystem voranzutreiben.

Auf Landesebene steht das Ziel durch E-Fahrzeugförderung und den Ausbau der Ladeinfrastruktur die Leitregion für E-Mobilität zu werden. Dafür werden umfängliche Mittel bereitgestellt.

Kommunen als Vorbild bei der Elektromobilität

Kommunen nehmen beim Vorantreiben der Elektromobilität eine zentrale Rolle ein. Neben der Bereitstellung öffentlicher Flächen für das Errichten von Ladeinfrastruktur treiben sie die Vernetzung der regionalen Akteur*innen voran und unterstützen Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Elektromobilität. So schaffen sie die notwendigen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Elektromobilität, die zum Erreichen der festgelegten Klimaschutzziele beitragen. Die Kommunen kommen außerdem ihrer Vorbildfunktion nach und elektrifizieren die kommunalen Fahrzeugflotten.

Der größte Beitrag zur Mobilitätswende ist der Verzicht auf das eigene Auto. Ein Carsharing-Auto ersetzt je nach örtlichen Verhältnissen vier bis mehr als zehn Fahrzeuge und trägt somit zu einem geringeren Platzbedarf sowie geringerem Verkehrsaufkommen – insbesondere in Städten – bei.

Aus diesem Grund fördern Kommunen den Ausbau von Carsharing gezielt und sind auf Impulse und Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. In einem vom Umweltbundesamt und BMUV geförderten Projekt wurde vom Bundesverband Carsharing e.V. ein Leitfaden für Kommunen erstellt. Dieser enthält eine Hilfestellung für Kommunen, wie sie die im Carsharinggesetz (CsgG) und im Landesgesetz vorgesehene Carsharing-Förderung idealerweise umsetzen können.

Im Landkreis Esslingen können u.a. E-Carsharing-Fahrzeuge der Anbieter „ShareNow“, „stadtmobil“ oder „deer“ genutzt werden.

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