Zulassung gebrauchtes KFZ mit auswärtigem Kennzeichen
- Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 +2 (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
- bisherige Kennzeichenschild(er) - entfällt, wenn die bisherigen Kennzeichen beibehalten werden.
- HU-Bescheinigung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- ggf. Vollmacht