Zulassung gebr. KFZ aus dem Kreis
- Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 +2 (Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
- HU-Bescheinigung
- ggf. Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer