Zulassung fabrikneues KFZ
- Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief).
- Sofern vom Fahrzeughersteller keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt wurde, ist die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde erforderlich. Bitte beachten Sie, dass am Standort Esslingen nur Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge bis höchstens 2m Höhe vorhanden sind.
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
- ggf. Vollmacht
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC).
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer