Zulassung außer Betrieb gesetztes KFZ mit auswärtigem Kennzeichen
- Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
- HU-Bescheinigung
- ggf. Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer