Zulassung außer Betrieb gesetztes KFZ aus dem Kreis
- Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Stilllegungsbescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
- Kennzeichenschild(er)
- HU-Bescheinigung
- ggf. Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Alte Kennzeichenschilder ohne blaues Euro-Feld können seit dem 01.01.2015 nicht mehr weiterverwendet werden! Es müssen neue Kennzeichenschilder angefertigt werden.