Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs durch den bisherigen Fahrzeughalter
- Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein) oder Stilllegungsbescheinigung
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
- Kennzeichenschild(er)
- HU-Bescheinigung
- ggf. Vollmacht
- Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer
Aufgrund einer rechtlichen Änderung dürfen seit dem 01.01.2015 nur noch Klebeplaketten verwendet werden. Dadurch können Nummernschilder mit Halteringen für Druckplaketten nicht mehr weiter verwendet werden. Alte Kennzeichenschilder ohne Euro-Feld können ebenfalls nicht mehr verwendet werden. In diesen Fällen müssen neue Kennzeichenschilder angefertigt werden.