Wechsel auf Oldtimer-Kennzeichen
- Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (Kraftfahrzeugschein oder Stilllegungsbescheinigung sowie Kraftfahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
- Gutachten über die Anerkennung als Oldtimer (§ 23 StVZO)
- Bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschilder
Wenn das Kennzeichen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt werden soll (Kombination von H- und Saisonkennzeichen), ist zusätzlich eine für den entsprechenden Zeitraum ausgestellte Versicherungsbetätigung vorzulegen!
Bitte beachten Sie dass aufgrund der Größe der Kennzeichenschilder nicht alle Kennzeichenkombinationen tauglich sind. Siehe hierzu die Hinweise im Abschnitt Wunschkennzeichen.