Wechsel auf E-Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
- Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- bisherige Kennzeichenschilder
Neben reinen Elektrofahrzeugen können auch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge ein E-Kennzeichen erhalten, sofern der CO2-Ausstoß höchsten 50g/km oder die Reichweite bei reinem Elektrobetrieb mindestens 40km beträgt. Gehen diese Angaben nicht aus den o.g. Unterlagen hervor, ist eine entsprechende Bescheinigung des Fahrzeugherstellers vorzulegen.