Wechsel auf E-Kennzeichen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
  • Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • bisherige Kennzeichenschilder

Neben reinen Elektrofahrzeugen können auch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge ein E-Kennzeichen erhalten, sofern der CO2-Ausstoß höchsten 50g/km oder die Reichweite bei reinem Elektrobetrieb mindestens 40km beträgt. Gehen diese Angaben nicht aus den o.g. Unterlagen hervor, ist eine entsprechende Bescheinigung des Fahrzeugherstellers vorzulegen.

Hauptsitz/Adresse

Dienstsitz:
DAS ES !
Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.N.

Postanschrift:
Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen a. N.

Ansicht Zugang (1,289 MB)

Email-Kontakt

Telefon 0711 3902-48330
Telefax 0711 3902-58037

Bezahlen Sie nach Möglichkeit bargeldlos

Außenstellen

  • Außenstelle Nürtingen
    Europastraße 40
    72622 Nürtingen
  • Außenstelle Filderstadt
    Gottlieb-Daimler-Straße 2
    70794 Filderstadt-Bernhausen
  • Außenstelle Kirchheim
    Osianderstraße 6
    73230 Kirchheim unter Teck

Formulare / Merkblätter

Servicezeiten