Saisonkennzeichen
- Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 (Kraftfahrzeugschein oder Stilllegungsbescheinigung sowie Kraftfahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
- HU-Bescheinigung
- Bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschilder
Für historische Fahrzeug mit entsprechendem Gutachten ist auch die Komination von H- und Saisonkennzeichen möglich
Bitte beachten Sie dass aufgrund der Größe der Kennzeichenschilder nicht alle Kennzeichenkombinationen tauglich sind. Siehe hierzu die Hinweise im Abschnitt Wunschkennzeichen.