Grenzpunkte

Die Grenzpunkte sind in der Örtlichkeit entweder durch Granitsteine, Kunststoffmarken, Grenzbolzen oder in sumpfigen Gebieten sogar durch Grenzpfähle abgemarkt.

Grenzfeststellungen sind Vermessungen zur Prüfung der Flurstücksgrenzen und deren Lage in der Örtlichkeit auf Richtigkeit.

Auf Antrag (Formular für Vermessungsdienstleistungen) werden von uns fehlende Grenzpunkte nach den Unterlagen des Liegenschaftskatasters wiederhergestellt.

Die Gemeindegrenzsteine aus dem 19. Jahrhundert gelten auch heute noch!

Amtsleiterin

Amtsleiterin Claudia Vogel
Claudia Vogel


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Aktueller Hinweis:

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Bei uns erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte.