Fahrzeuge aus dem Ausland
Da für Fahrzeuge im Ausland jeweils völlig unterschiedliche Unterlagen existieren, ist die Anmeldung von Neuwagen/Gebrauchtwagen aus dem Ausland eine Angelegenheit, die individuell mit der Zulassungsbehörde geklärt werden muss. Nehmen Sie darum zunächst telefonischen Kontakt auf.
Sofern noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist auf jeden Fall die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde erforderlich! Bitte beachten Sie, dass am Standort Esslingen nur Parkmöglichkeiten für Fahrzeug bis höchstens 2m Höhe vorhanden sind.