Baulandumlegungen nach dem Baugesetzbuch

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist ein gesetzliches Verfahren, um Grund und Boden neu zu ordnen. Die Form der Flurstücke ist in vielen Fällen für die zukünftig vorgesehene andere Nutzung, z. B. Bauland, nicht geeignet.

Die Grenzen sind der beabsichtigten Nutzung anzupassen. Die seitherigen Eigentümer bekommen anstelle landwirtschaftlicher Fläche Bauland im Verfahren zugewiesen.

Flurstückskizze

Alle Einwurfs-Flurstücke, die in dem Gebiet liegen, werden rechnerisch zur Umlegungsmasse vereinigt.

Flurstückskizze

Diese Umlegungsmasse wird nach einem bestimmten Schlüssel wieder in einzelne Flurstücke verteilt. Die seitherigen Eigentümer bekommen neu geformte Flächen zugeteilt.

Flurstückskizze

Meist liegt der Umlegung ein Bebauungsplan zu Grunde, der mit der Umlegung realisiert wird.

Flurstückskizze

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner für Baulandumlegungen

Tel. 0711 3902 -43374 oder -41374

E-Mail

Amtsleiterin

Amtsleiterin Claudia Vogel
Claudia Vogel


Sekretariat

Telefon 0711 3902-41300
Telefax 0711 3902-58530
Kontakt Geoinformation
Kontakt Vermessung

Kundenzentrum
Telefon 0711 3902-41310
Telefax 0711 3902-58531
Kontakt 

Dienstsitz:

Am Aussichtsturm 5
73207 Plochingen

Ansprechpartner für die jeweiligen Gemeinden (198,3 KB)

Antrag auf Vermessungsleistungen (219,2 KB)

Datenschutzerklärung (76,1 KB)

Flurstücks- und Adresssuche

Wir suchen

  • Vermessungsingenieure (m/w/d)

Bei Interesse melden Sie sich gern bei uns.


Aktueller Hinweis:

Vorsicht vor überhöhten Gebühren
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der gebührenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu überhöhten oder zusätzlichen Gebühren führen.

Bei uns erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte.