Baulandumlegungen nach dem Baugesetzbuch
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch ist ein gesetzliches Verfahren, um Grund und Boden neu zu ordnen. Die Form der Flurstücke ist in vielen Fällen für die zukünftig vorgesehene andere Nutzung, z. B. Bauland, nicht geeignet.
Die Grenzen sind der beabsichtigten Nutzung anzupassen. Die seitherigen Eigentümer bekommen anstelle landwirtschaftlicher Fläche Bauland im Verfahren zugewiesen.
Alle Einwurfs-Flurstücke, die in dem Gebiet liegen, werden rechnerisch zur Umlegungsmasse vereinigt.
Diese Umlegungsmasse wird nach einem bestimmten Schlüssel wieder in einzelne Flurstücke verteilt. Die seitherigen Eigentümer bekommen neu geformte Flächen zugeteilt.
Meist liegt der Umlegung ein Bebauungsplan zu Grunde, der mit der Umlegung realisiert wird.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner für Baulandumlegungen
Tel. 0711 3902 -43374 oder -41374