Aufgaben Baurecht
Baugenehmigungsverfahren und vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Im Baugenehmigungsverfahren ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben den relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im vereinfachten Verfahren ist der Prüfumgang reduziert. Ist dies der Fall, hat der Bauherr einen Anspruch auf Genehmigung. Widerspricht das Vorhaben diesen Vorschriften, kann es nicht genehmigt werden, sofern nicht im Einzelfall Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen in Betracht kommen.
Kenntnisgabeverfahren
Das Kenntnisgabeverfahren kann für bestimmte Vorgaben durchgeführt werden, sie dürfen den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen.
Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Bei verfahrensfreien Vorhaben ist zu prüfen, ob gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen ausgesprochen werden können.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Als Bauaufsichtsbehörde erteilen wir Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Flächennutzungspläne und Bebauungspläne
Wir nehmen Stellung zu den Flächennutzungsplänen und zu den Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden, die keine Großen Kreisstädte sind. Für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind wir Koordinierungsstelle für die Gesamtstellungnahme des Landratsamtes. Soweit die Bauleitpläne genehmigungspflichtig sind, entscheiden wir über entsprechende Genehmigungsanträge.