Artenschutz:
Eine Vielzahl unserer heimischen, wildlebenden Tier- und Pflanzenarten gelten bereits heute als vom Aussterben bedroht oder sind in ihrem Bestand erheblich gefährdet. Durch einen flächenhaften Gebiets- und Biotopschutz können vieleTier- und Pflanzenarten dauerhaft geschützt werden und ihre Lebensräume erhalten bleiben. Aufgrund der landschaftlichen Vielfalt zwischen Schurwald und Schwäbischer Alb, Filderebene,Talauen an Fils, Lauter und Neckar gibt es im Landkreis Esslingen eine relativ große Artenvielfalt mit zahlreichen landesweit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Artenschutz bedeutet ferner, die Bestandsentwicklung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu dokumentieren, zu überwachen und Störungen durch geeignete Sanktionen abzuwehren.
Weltweit sind viele frei lebende, besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten durch illegalen Handel in ihrer Existenz gefährdet und zum Teil sogar vom Aussterben bedroht. Um einem weiteren dramatischen Artensterben entgegen zu wirken, ist deshalb ein internationaler Schutz bestimmter Arten unumgänglich (Washingtoner Artenschutzüberkommen)
Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten unterliegen grundsätzlich Besitz-, Vermarktungs- und sonstigen Verkehrsverboten. Ob bestimmte Tier- und Pflanzenarten unter Schutz stehen und welche Anforderungen z. B. beim Erwerb oder bei der Haltung von Tieren zu beachten ist, erfahren Sie bei den für den Artenschutz zuständigen Ansprechpartnern.