Freiwillige Zulassung eines zulassungsfreien Kleinkraftrads
Vorzulegen sind:
- Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
- Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
- ggf. Vollmacht
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)
Bitte beachten Sie:
- Das Fahrzeug ist zur Zulassung zwingend bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen
- Die Fahrzeuge erhalten kein E-Kennzeichen
- Das erforderliche amtliche Kennzeichen hat eine Höhe von 20 cm!
Es muss so angebracht werden können, dass sich die Unterkante des Kennzeichenschilds mindestens 30cm über der Fahrbahn befindet. - Es muss eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden sein.
Kann das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht werden, oder ist keine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden, kann keine Zulassung erfolgen!