Verfahrenslotse
Aufgaben
Ab dem 01.01.2028 sollen Hilfen zu Teilhabe für Kinder und junge Erwachsene unabhängig von der Art der Behinderung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe / Jugendamt aus einer Hand gewährt werden.
Die Verfahrenslotsen unterstützen diesen strukturellen Umstellungsprozess im Landratsamt mit.
Um sich bis dahin im Leistungssystem zurecht zu finden, steht Anspruchsberechtigten auf Wunsch bei leistungsrechtlichen Fragen und auf dem Weg zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe der Verfahrenslotse zudem zur Verfügung, z.B. bei folgenden Fragen:
- Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen?
- Welches Amt (Eingliederungshilfe oder Jugendamt) ist zuständig für die Hilfen?
- Welche Leistungen zur Teilhabe gibt es?
- Wie läuft das Verfahren ab? Wie erhalte ich Hilfen?
Die Beratungen sind unabhängig, kostenlos, freiwillig und vertraulich. Sie können telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen.
Wer kann sich an die Verfahrenslotsen wenden?
- Kinder und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr mit einer (drohenden) Behinderung
oder deren - Eltern und Erziehungsberechtigte
- Pflegepersonen
- Vormundschaften / Pflegschaften
- Rechtliche Vertretungspersonen