Trink- und Badewasserüberwachung

Die Überwachungsaufgaben des Gesundheitsamtes sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter Abschnitt 13 §§ 54-60 formuliert. Das Gesundheitsamt überprüft regelmäßig die Wasserversorger auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und technischen Regeln. Neben der regelmäßigen Begehung und Kontrolle der Bauwerke (Wasserwerke, Pumpwerke, Wasserbehälter und Verteilungsnetze) werden im Rahmen der amtlichen Überwachung auch Wasserproben entnommen, analysiert und bewertet. Darüber hinaus berät das Gesundheitsamt Wasserversorger und Verbraucher in Belangen der Trinkwasserhygiene. Als Vollzugsbehörde kann das Gesundheitsamt in bestimmten Fällen Maßnahmen anordnen und/oder Bußgeldverfahren einleiten. Liegen Straftaten im Sinne der Trinkwasserverordnung vor, werden diese zur Anzeige gebracht.
Frei- und Hallenbäder sowie öffentliche Badegewässer werden ebenfalls von dem Gesundheitsamt regelmäßig kontrolliert und die Betreiber bzw. die zuständigen Gemeinden werden gegebenenfalls zu Maßnahmen aufgefordert und beraten.

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Dr. Dominique Scheuermann

Dr. Dominique Scheuermann

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