Belehrung von Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe
Alle erstmalig im Lebensmittelgewerbe tätigen Personen benötigen eine Lebensmittelbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§§42/43 IfSG) zu den gesundheitlichen Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln. Sie darf vor Antritt der ersten Tätigkeit in diesem Bereich nicht älter als 3 Monate sein.
Online-Belehrung
Gebühren
Gebühren
Ermäßigungen nur gegen Vorlage eines Nachweises.
Gebühren für Online-Belehrungen:
- Gewerblich, FSJ, Auszubildende 26 €
- Ehrenamtlich, Betriebspraktika für Schüler, Kocheltern 6,50 €
Gebühren für Präsenzbelehrungen:
- Gewerblich, FSJ, Auszubildende 40 €
- Ehrenamtlich, Betriebspraktika für Schüler, Kocheltern 10 €
Gebühren für Außenbelehrungen (Mindestteilnehmende 15 Personen):
- Gewerblich, FSJ, Auszubildende 44 €
- Ehrenamtlich, Betriebspraktika für Schüler, Kocheltern 11 €
Downloads und Links
Belehrung in Präsenz im Gesundheitsamt Esslingen
Eine Belehrung im Gesundheitsamt Esslingen ist möglich, wenn Sie
- im Landkreis Esslingen wohnen
- die deutsche Sprache verstehen. Andernfalls muss ein Dolmetscher mitgebracht werden.
- sich vorab online oder telefonisch angemeldet haben
- vor Belehrungsbeginn – sofern erforderlich – die entsprechenden Gebühren an der Kasse bezahlt haben.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Minderjährigen/beschränkt Geschäftsfähigen eine Erklärung der Sorgeberechtigten (siehe Downloads)
Wo, wann und wie lange?
Die Belehrungen finden donnerstags um 15:00 Uhr statt und dauern inklusive Anmeldung etwa 2 Stunden.
Bitte kommen Sie am Tag der Belehrung in das:
Gesundheitsamt Esslingen, Am Aussichtsturm 5 in 73207 Plochingen
Vorherige Anmeldung erforderlich:
- Online-Terminvereinbarung
- telefonisch unter 0711 3902-41600 oder
- per E-Mail an Gesundheitsamt@lra-es.de mit Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer