Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
Unterstützungsangebote im Alltag sollen die Pflege leichter machen. Zum einen sollen Pflegepersonen entlastet werden, zum anderen will man Pflegebedürftigen helfen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben zu können.
Die Altenhilfeplanung des Landkreises Esslingen unterstützt auch Träger von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, da sie für die Anerkennung von Angeboten zuständig ist.
Ziele
Zielgruppen
Betreuungs- und Entlastungsangebote sind offen für alle Menschen, die Hilfe oder Pflege benötigen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, wenn:
- mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und
- das Angebot zu Unterstützung im Alltag gemäß der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) des Landes Baden-Württemberg anerkannt
Ablauf Anerkennung
Reichen Sie bei der Altenhilfefachberatung des Landkreises Esslingen folgende Unterlagen ein:
- Antrag (42 KB)
- Konzept
- weitere benötigte Unterlagen (siehe Antrag)
Tätigkeitsbericht
Träger anerkannter Angebote legen der Altenhilfefachberatung des Landkreises Esslingen zum 30. April jeden Jahres einen Tätigkeitsbericht (115,3 KB) über das vergangene Jahr vor. Darüber hinaus ist nach § 11 Abs. 4 der UstA-VO durch ausdrückliche Erklärung zu bestätigen, dass die Anerkennungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.
Förderung
Bei Fragen zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Landkreis Esslingen steht Ihnen die Altenhilfeplanung gern zur Verfügung.
- Gefördert werden können: Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 c Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI.
- Gefördert werden können Initiativen ehrenamtlich Engagierter und bürgerschaftlich Tätiger nach § 45 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI.
- Die Förderung von Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 6 Absatz 2 UstA-VO ist ausgeschlossen.
- Die Träger sollten die Antragsformulare nutzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Internetseite des Sozialministeriums zu finden sind.
- Nähere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Förderung (169,7 KB)
Rechtsgrundlage
Angebote zur Unterstützung im Alltag können nach § 6 Abs. 1 UstA-VO anerkannt werden, wenn:
- ehrenamtlich Engagierte oder aus der Bürgerschaft Tätige unter fachlicher Anleitung die allgemeine Beaufsichtigung, Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen nach § 14 SGB XI anbieten
- Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende beratend unterstützt und entlastet werden
Die Angebote können in Gruppen oder im häuslichen Bereich erbracht werden.
Als Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten nach § 6 Abs. 2 UstA-VO auch:
- Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen zur ergänzenden Unterstützung hauswirtschaftlicher Versorgung und Bewältigung von sonstigen Alltagsanforderungen im Haushalt mit beschäftigtem Personal, soweit keine Leistungen auf der Grundlage des Rahmenvertrags nach § 75 Absatz 1 SGB XI für ambulante Pflege angeboten oder erbracht werden
Informationsmaterial
Text der Unterstützungsangebotsverordnung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg
Antragsformular zur Anerkennung (42 KB)
Informationsblatt Anerkennung (123 KB)
Tätigkeitsbericht Vordruck (115,3 KB)
Informationsblatt Förderung (169,7 KB)
Liste Unterstützungsangebote (210,6 KB)