Umweltschutz
Umweltschutz – ein Begriff – eine Vielzahl an unterschiedlichen Aufgaben! Alle mit dem Ziel, die menschliche Gesundheit und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Hierzu haben wir ein breites Repertoire an gesetzlichen Regelwerken, die je nach Rechtsgebiet den Schutz der Gewässer, des Grund- und Trinkwassers, des Bodens und der Luft sowie vor übermäßigen Belästigungen durch Lärm, Gerüche und Staub zum Gegenstand haben.
Das Umweltschutzamt (Amt 42) als Rechtsbehörde arbeitet hierzu eng mit den Kolleginnen und Kollegen im Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Amt 44) und dem Gewerbeaufsichtsamt (Amt 45) als technische Fachbehörden zusammen.
Das Umweltschutzamt ist in zwei Sachgebiete aufgeteilt, deren wesentliche Aufgaben nachfolgend aufgeführt sind:
Untere Wasserbehörde
- Wasserrechtliche Zulassungsverfahren und Beratung zu zulassungsrechtlichen Fragen im Bereich des Wasserrechts
- Rechtsverfahren zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten
- Überwachung der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
- Rechtliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Gewässer- und Grundwasserverunreinigungen
- Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Gewässerausbau und Hochwasserschutz
- Erteilung von Auskünften aus dem Wasserbuch
Untere Immissionsschutz, - Bodenschutz, - und Abfallrechtsbehörde
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und Beratung zu genehmigungsrechtlichen Fragen im Bereich des Immissionsschutzrechts
- Rechtliche Prüfung von Beschwerdefällen wegen Rauch-, Staub- und Lärmbelästigungen und Durchsetzung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften
- Durchführung bodenschutzrechtlicher Vorschriften bei schädlichen Bodenveränderungen
- Verwaltungsrechtliche Begleitung und Durchsetzung der Erkundung und Sanierung von gewerblichen Altstandorten sowie kommunalen und privaten Altablagerungen (ehemalige Deponien)
- Erteilung von Altlastenauskünften
- Abfallüberwachung und Durchführung abfallrechtlicher Spezialvorschriften, u.a. Erteilung von Transporterlaubnissen und anderer abfallrechtlicher Zulassungen, Prüfung von gewerblichen und privaten Sammlungen
- Abfallrechtliche Überwachung und Maßnahmen bei illegaler Abfallbeseitigung (wilder Müll, wildes Abstellen von Altautos)
Verfahrenshandbücher
Nach der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (RL 2018/2001, RED II-Richtlinie) vom 11.12.2018 sind für Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien Verfahrenshandbücher für die Projektträger zu erstellen und im Internet zu veröffentlichen.
Bei komplexen Genehmigungsvorhaben empfehlen wir die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin. Sie erreichen uns über das Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne!