Landschaftspflege:
Das Landratsamt ist zuständig für die Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie.
Zuwendungen des Landes können bei der unteren Naturschutzbehörde für die Pflege von Grundstücke z.B. in Naturschutzgebieten, flächenhaften Naturdenkmalen, § 32-Biotopen sowie Natura 2000-Gebieten von Privatpersonen, Verbänden und Vereinen beantragt werden.