Kriegsopferfürsorge
Wenn Sie
- infolge der Ausübung des Wehrdienstes oder
- als Opfer einer Gewalttat
körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, können Sie Leistungen beantragen
Leistungen
Dieselben Leistungen wie in der Sozialhilfe also Leistungen zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege mit Ausnahme der Leistungen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Voraussetzungen
Die Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.