Katastervermessungen sind "Grenzvermessungen" zur Bildung von Flurstücken, zur Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen und deren Kennzeichnung in der Örtlichkeit durch Abmarkung. Dazu gehören auch die Wiederherstellung fehlender Grenzzeichen und die Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster.
Unsere Messtrupps verwenden modernste Geräte wie z. B. elektrooptische Entfernungsmesser oder GPS-Geräte (Satellitenpositionierung).
Vorsicht vor überhöhten Gebühren Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der gebührenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu überhöhten oder zusätzlichen Gebühren führen.
Bei uns erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte.