Scheidung der Eltern

"Es ist jetzt gerade mal ein Jahr her, dass meine Eltern sich scheiden ließen. Damals dachte ich, die Welt geht unter. Klar, ich habe gemerkt, dass meine Eltern sich nicht mehr gut verstehen. Sie haben sich ständig gestritten. Aber dass es so weit kommt, wollte ich einfach nicht wahrhaben. Lange habe ich auch geglaubt, es sei wegen mir so weit gekommen. Denn wir hatten auch jede Menge Streit. Heute weiß ich, dass es manchmal einfach nicht mehr geht und Eltern sich trennen müssen."

"Damals mussten wir zum Jugendamt. Meine Eltern sollten sich einigen, bei wem ich in Zukunft leben sollte. Als ich das gehört habe dachte ich au weia, wie wollen die beim Jugendamt uns helfen, die kennen mich ja gar nicht."

Wir vom Sozialen Dienst haben die Aufgabe, Deine Eltern zu beraten, wenn sie sich nicht einigen können, bei wem du nach der Scheidung leben sollst und wer für Dich sorgen soll.

Du kannst Dich aber auch alleine an uns wenden, wenn Du mit der neuen Situation nicht klarkommst.

Die Beratung bei uns nennt sich "Trennungs- und Scheidungsberatung". Das hört sich vielleicht etwas komisch an, aber keine Angst, wir reden nicht so hochgestochen.

Auf alle Fälle ist es uns ganz wichtig, was Du in dieser Sache denkst und was Du willst. Um das herauszufinden, setzen wir uns zusammen und besprechen das Ganze. Es geht nicht darum, Dich auszufragen, sondern wir wollen von Dir erfahren, bei wem von Deinen Eltern Du Dich besser aufgehoben fühlst.
Gleichzeitig wollen wir Dich mit den Problemen, die durch die Scheidung Deiner Eltern für Dich entstehen, nicht allein lassen. Du kannst also offen mit uns reden. Natürlich kannst Du auch alleine zu uns kommen, wenn Du lieber ohne Deine Eltern mit uns reden willst. Oder wenn Du später einmal feststellst, dass Du lieber bei Deinem anderen Elternteil leben möchtest.

Wenn Deine Eltern sich trennen oder scheiden lassen wollen, können sie unsere Beratung kostenlos in Anspruch nehmen. Die Beratung ist freiwillig, niemand wird dazu gezwungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes stehen unter Schweigepflicht. Sie dürfen also von dem, was sie von Dir oder Deinen Eltern erfahren niemandem etwas erzählen. Es sei denn, Ihr wollt, dass das, was in den gemeinsamen Gesprächen gesagt wurde, auch der Richter erfährt, der über das Sorgerrecht zu entscheiden hat. Denn wenn sich Deine Eltern nicht einig sind, wo Du in Zukunft leben sollst, wird ein Richter darüber entscheiden. Das Gute dabei ist, dass wir vom Sozialen Dienst dem Richter einen Vorschlag machen können.
Du siehst also, dass es für Dich Vorteile hat, wenn wir offen miteinander sprechen.

An wen Du Dich wenden kannst, ist von Deinem Wohnort abhängig.

Ansprechpartner
in den Städten und Gemeinden